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   VG Berlin, 13.08.2021 - 3 L 207.21   

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https://dejure.org/2021,33229
VG Berlin, 13.08.2021 - 3 L 207.21 (https://dejure.org/2021,33229)
VG Berlin, Entscheidung vom 13.08.2021 - 3 L 207.21 (https://dejure.org/2021,33229)
VG Berlin, Entscheidung vom 13. August 2021 - 3 L 207.21 (https://dejure.org/2021,33229)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    SARS-CoV-2: Möglichkeit der Wiederholung des Schuljahres auch für Schülerin mit sonderpädagogischem Förderbedarf

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    SARS-CoV-2: Schuljahrwiederholung auch für Schülerin mit sonderpädagogischem Förderbedarf ... - Corona-Virus

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Förderschülerin kann Abschlussjahr wiederholen

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus VG Berlin, 13.08.2021 - 3 L 207.21
    Die Herstellung der Gleichheit von Menschen mit Behinderungen in der gesellschaftlichen Wirklichkeit mit jenen ohne Behinderung ist nicht bloß ein gesellschaftspolitisches Ziel, sondern sie wird verfassungsrechtlich eingefordert (dazu Langenfeld, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, Werkstand: 93. EL Oktober 2020, Art. 3 Abs. 3, S. 74; BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 1999 - 1 BvR 2161/94 -, BVerfGE 99, 341).

    Sie setzt zwingende Gründe voraus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 1999 - 1 BvR 2161-94, NJW 1999, 1853), die jedoch hier nicht vorliegen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2023 - 3 K 208/21

    Anforderungen an Rechtsverordnungen zur Einrichtung einer Waffenverbotszone

    Auszug aus VG Berlin, 13.08.2021 - 3 L 207.21
    Die Antragstellerin erhob am 14. Juni 2021 die Klage VG 3 K 208/21.

    Wegen des im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich zu beachtenden Verbots, die Entscheidung in einem Klageverfahren in der Hauptsache vorwegzunehmen, kommt der Erlass der begehrten, dem (möglichen) Prozessergebnis in der Hauptsache - hier die nochmalige Teilnahme der Antragstellerin an der Abschlussstufe des sonderpädagogischen Bildungsgangs im Schuljahr 2021/2022 - weitgehend vorgreifenden einstweiligen Anordnung nur dann in Betracht, wenn nach der im Eilverfahren gebotenen und allein möglichen summarischen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Klage VG 3 K 208/21 in der Hauptsache, die Antragstellerin den Bildungsgang 2021/2022 ein weiteres Jahr weiter besuchen zu lassen, Erfolg haben wird und dass ihr durch die Verweisung auf das Hauptsacheverfahren unzumutbare, irreparable Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 / 3 M 105.17 -, juris Rn. 2 und vom 28. April 2017 - OVG 3 S 23.17 u.a. -, juris Rn. 1).

  • VG Berlin, 07.05.2020 - 3 L 167.20

    Einstweilige Anordnung auf Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für Grundschüler

    Auszug aus VG Berlin, 13.08.2021 - 3 L 207.21
    Nach der einfachgesetzlichen Ausprägung dieses Anspruches in § 2 Abs. 2 Satz 2 des Schulgesetzes für das Land Berlin vom 26. Januar 2004 (GVBl. 2004, 26) - SchulG -, zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes des Gesetzes zur Neuregelung der Partizipation im Land Berlin vom 5. Juli 2021 Regelung (GVBl. 2021 842 [848]), hat jeder junge Mensch entsprechend seinen Fähigkeiten und Begabungen grundsätzlich ein Recht auf gleichen Zugang zu allen öffentlichen Schulen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2020 - VG 3 L 167/20 -, juris Rn 15).

    Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern stets nur unter Berücksichtigung der Eigenart des konkret geregelten Sachverhalts (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2020 - VG 3 L 167/20 -, juris Rn. 15).

  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Auszug aus VG Berlin, 13.08.2021 - 3 L 207.21
    Das Ergebnis einer verfassungskonformen Auslegung muss folglich nicht nur vom Gesetzeswortlaut gedeckt sein, sondern auch die prinzipielle Zielsetzung des Gesetzgebers wahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 - juris, Rn. 86).
  • VG Berlin, 15.07.2021 - 3 L 226.21
    Auszug aus VG Berlin, 13.08.2021 - 3 L 207.21
    Hier gibt es innerhalb der Jahrgangsstufen weder eine Versetzung noch ein "Verweilen", so dass eine Wiederholung des ersten Schuljahres ausscheidet (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 15. Juli 2021 - VG 3 L 226/21 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus VG Berlin, 13.08.2021 - 3 L 207.21
    Dieses Grundrecht ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1980 - 1 BvL 50, 89/79, 1 BvR 240/79 - NJW 1981, 271).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus VG Berlin, 13.08.2021 - 3 L 207.21
    Der den Behörden zukommende Einschätzungs-, Wertungs-, und Gestaltungsspielraum findet bei einer etwaigen Ungleichbehandlung von Personengruppen umso engere Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Rechtspositionen nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. Januar 2005 - 2 BvR 167/02 -, juris Rn. 32; vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 -, juris Rn. 41; VG Berlin, Beschluss vom 10. März 2021 - VG 3 L 62/21 -).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus VG Berlin, 13.08.2021 - 3 L 207.21
    Der den Behörden zukommende Einschätzungs-, Wertungs-, und Gestaltungsspielraum findet bei einer etwaigen Ungleichbehandlung von Personengruppen umso engere Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Rechtspositionen nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. Januar 2005 - 2 BvR 167/02 -, juris Rn. 32; vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 -, juris Rn. 41; VG Berlin, Beschluss vom 10. März 2021 - VG 3 L 62/21 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2021 - 5 B 32.19

    Mädchen im Knabenchor

    Auszug aus VG Berlin, 13.08.2021 - 3 L 207.21
    20 Abs. 1 VvB gewährt jedem Menschen das Recht auf Zugang zu den bestehenden öffentlichen Bildungseinrichtungen im Land Berlin nach Maßgabe der den Zugang regelnden Gesetze und im Rahmen der teilhabefähigen infrastrukturellen Ressourcen (OVG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2021 - OVG 5 B 32.19 -, juris Rn. 48 und Beschluss vom 30. September 2002 - OVG 8 S 88/02 -, NVwZ-RR 2003, 35).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 13.08.2021 - 3 L 207.21
    Wegen des im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich zu beachtenden Verbots, die Entscheidung in einem Klageverfahren in der Hauptsache vorwegzunehmen, kommt der Erlass der begehrten, dem (möglichen) Prozessergebnis in der Hauptsache - hier die nochmalige Teilnahme der Antragstellerin an der Abschlussstufe des sonderpädagogischen Bildungsgangs im Schuljahr 2021/2022 - weitgehend vorgreifenden einstweiligen Anordnung nur dann in Betracht, wenn nach der im Eilverfahren gebotenen und allein möglichen summarischen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Klage VG 3 K 208/21 in der Hauptsache, die Antragstellerin den Bildungsgang 2021/2022 ein weiteres Jahr weiter besuchen zu lassen, Erfolg haben wird und dass ihr durch die Verweisung auf das Hauptsacheverfahren unzumutbare, irreparable Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 / 3 M 105.17 -, juris Rn. 2 und vom 28. April 2017 - OVG 3 S 23.17 u.a. -, juris Rn. 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

  • VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 57.21

    Anspruch auf Beschulung im Präsensunterricht in Zeiten der SARS-CoV2-Pandemie

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2010 - 3 S 26.10

    Herbeiführung der Eilbedürftigkeit durch eigenes vorwerfbares Verhalten

  • OVG Berlin, 30.09.2002 - 8 S 88.02

    sonderpädagogischer Einzelbetreuer

  • VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 62.21

    SARS-CoV-2: Vollständiger Ausschluss einzelner Klassenstufen von

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